Für diesen Antrag kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Er kann aber auch
In diesem Fall müssen
angegeben werden.
Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen werden mit der Post übersandt. Wenn für einen anderen Bürger stellvertretend ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht des Bürgers vorliegen.
Die Wahlscheine können bis 6. Juni 2024 zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros und am Freitag, dem 7. Juni 2024 bis 12.00 Uhr im Raum 226, 2. Etage, Rathaus Neubau und danach bis 18.00 Uhr im Wahlamt, Rathaus Altbau, Zimmer 490 beantragt und abgeholt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber dennoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an das Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau wenden. Dies kann unter der Telefonnummer 0340 204-1813 oder per E-Mail wahlen@dessau-rosslau.de erfolgen.
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden Wahlen in Dessau-Roßlau statt. Alle Wahlberechtigten unserer Stadt wählen ein neues Europaparlament, einen neuen Stadtrat und je nach Wohnlage auch einen neuen Ortschaftsrat. Wer wofür wählen darf, steht im Wahlbenachrichtigungsbrief, der derzeit per Post zugestellt wird. Bis zu drei Wahlen können ganz schön verwirrend sein. Mitunter ist auch nicht jeder am Wahltag zu Hause, um seine Stimme im Wahllokal abgeben zu können. Alternativ kann dann per Briefwahl gewählt werden. Wie man diese beantragt und korrekt ausgefüllt auch wieder dem Wahlamt zurücksendet, kann ebenfalls eine Herausforderung sein. Genau dafür hat unser Wahlamt eine kleine Video-Serie erstellt, die helfen soll den Überblick nicht zu verlieren.
Die Wahlen 2024: https://youtu.be/XFDdPrUGZCc
Wie mache ich Briefwahl: https://youtu.be/Fg0J3CDpPQs
Wie verpacke ich die Briefwahlunterlagen: https://youtu.be/u11lPkbulb0
Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Zentrale
0340 204-0
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www.dessau-rosslau.de